Mittwoch, 9. Juli 2014
Dienstag, 1. Juli 2014
Gemeinsames Sorgerecht im Regelfall mit tausenden von Scheidungsvätern die weiterhin keine Chance aufs Sorgerecht haben
Was hat sich das Parlament eigentlich mit dieser Frist gedacht? Die politische Vertretung der Bürger in Bern hat mal wieder sehr zu wünschen übrig gelassen. Wie viele geschiedene Väter sitzen eigentlich im Parlament?
PS: Es gibt tausende von Fällen von geschiedenen Ehen mit Kindern, die vor mehr als 5 Jahren geschieden wurden. Ein Rechenexempel: Diese Kinder sind heute angenommen im Schnitt 7-17 Jahre, also im Durchschnitt 12.5 Jahre. Angenommen werden 10'000 betroffene Scheidungsfälle mit 1.5 betroffenen Kindern. Ausmultipliziert ergeben diese Zahlen, dass in der Schweiz in den nächsten 11 Jahren also, wegen der unseligen Befristung der rückwirken Rechtskraft Kinder insgesamt etwas 82'500 Lebensjahre weiterhin unter einseitigem Sorgerecht leben müssen.
Donnerstag, 26. Mai 2011
Die Institution EHE hat ausgedient
willi weber
George Zimmermann
Konrad Peter
Pesche Müller
Montag, 7. Februar 2011
Fehlallokation von Betreuungskosten zulasten der Kinder
Kann der Kinderbetreuungsaufwand mit einer Quote 50:50 aufgeteilt werden? In der Diskussion geht mann bzw. frau immer davon aus, dass sich beide Expartner je ein Arbeitspensum von 50% teilen sollen. Das ist nicht nur gesamtwirtschaftlich kaum möglich, man denke nur ans BIP und die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt, sondern auch deshalb ein Unsinn, weil ja gerade infolge der Scheidung nicht unwesentliche Mehrkosten entstehen und weil qualifizierte 50%-Stellen für beide kaum irgendwo zu finden. Neben dem doppelten Aufwand für zwei Wohnungen fallen ja auch diverse sonstige Mehraufwände an, angefangen vom zweifachen Zeitungsabo, über die doppelten Radio-/TV-Gebühren bis zu zig anderen Rationalisierungsmöglichkeiten, die nach Aufgabe des Einhaushalt-Lebensmodell wieder wegfallen.
Realistischerweise sollte deshalb in der politischen Diskussion und ich meine auch beim Bundesgericht davon ausgegangen werden, dass beide Expartner nach Erreichen des 10 Lebensjahres des jüngsten Kindes folgende Arbeitsteilung greifen muss:
Mann-Frau bezahlen sich ab diesem Zeitpunkt keinen Unterhalt mehr, da ja beide zu gleichen Teilen arbeiten können.
Die Bundesgerichtliche Regel ist ja heute dass Frau mit Kinder nicht mehr arbeiten kann/darf/soll und muss als 50% und der Frau damit für schulpflichtige Kinder in gutes Mass an Tagesfreizeit beschert. Mann müsse dabei dann 100% arbeiten.
Löblich und durchaus möglich wäre ja nun folgendes: Mann und Frau arbeiten nun zu je 80% betreuen die Kinder also je einen Tag. Die restlichen 3 Arbeitstage können via Tagesmutter, Aupair, Kinderkrippe oder Tagesschule ohne weiteres bestritten werden. Für genauere Abklärungen bietet sich im Zweifelsfall bei Ratlosigkeit der Modellfall Skandinavien an.
Damit sorgt jeder Expartner zum einen für sich selber. Die Kosten für die Kinder werden dann noch – nein nicht 50%/50% geteilt, dass wäre doch eher ungerecht, sondern – im Verhältnis der beiden 80% Nettoeinkommen aufteilt und fliessen in die Kinderkasse die von einem (oder beiden?) Expartner verwaltet wird. Die Kinderalimente wird dann noch um die Freizeit und Ferienkosten der Kinder gekürzt. Die Freizeit und Ferien verbringen die Kinder ja dann auch abwechselnd mit je einem der beiden Eltern.
Gerade im letzteren Punkt wird ja auch bereits heute die Gleichberechtigung dauern verletzt. Frau behält auch die Kinderbetreuungskosten ein für die Tage an welchen die Kinder mit dem Vater verpflegt und untergebracht oder mit ihm in den Ferien sind. Sie erhält damit Kosten für Verpflegung und Freizeit für Tage an denen die Kinder gar nicht bei ihr betreut sind (siehe Rechenmodell [*] unten).
Dieser Verstoss gegen eine ausgewogene Gerechtigkeit wäre damit dann gleich auch aus dem Weg geräumt. Weiter wäre auch die dauernde Frustrationsschwelle und der Anreiz für viele Väter beseitigt, die Kinderbetreuung irgend einmal einzustellen, weil die Kinderbetreuungskosten, die beim Mann anfallen in der jetzigen Rechtsprechung immer zulasten dem Lebensbedarf des Mannes fällt und ihm deshalb ein entsprechendes Manko in seiner Lebenshaltung verursacht.
[*] Das sind gemäss Zürcher Modell für den Kinderunterhalt ca. 20-30 CHF pro Kind und Tag an dem der Vater die Kinder betreut.
Da der Vater diese auslagen gleichwohl trägt UND der Frau die Unterhaltsbeiträge zählt verdoppelt sich der Differenzbetrag auf 40-60 CHF pro Tag an geschaffenem Unrecht. Man rechne dann noch hoch: 1-16 Jahre * 60 -70 Tage pa * 50 CHF. Das entspricht 26′000-52′000 CHF die der Mann für das Kind zählt, wovon 13′000-26′000 CHF gegenstandslos an die Frau fliessen und von dieser ohne nachgewiesenen Bedarf verprasst oder beiseite geschafft werden können.
Ökonomisch nennt man dies eine Fehlallokation von Betreuungskosten zulasten der Kinder, mit adverser Motivationswirkung für die Väter.
Freitag, 4. Februar 2011
Warum sind Scheidungsväter eine sozialpolitische Zeitbombe?
Einen Zwangsarbeiter erhält frau in der Schweiz heute ganz einfach. Sie heiratet einen Mann, macht mit ihm eins oder mehr Kinder und lässt sich dann scheiden. Zwangsarbeit und Sklaverei von geschiedenen Männern sind im heutigen Schweiz Alltag.
Ich meine aber, e
s geht doch nicht drum das frauseitig zu tragende Manko im Unterversorgungsfall abzuschaffen, damit auch in einkommensschwachen Famililen die Frauen einen besseren finanziellen Anreiz für eine Scheidungsklage haben. Vielmehr geht es darum, dass Mann und Frau nach einer Scheidung zu gleichen Teilen an den Lebensunterhalt beitragen.Ich war übrigends vor der Scheidung zu 80% beschäftigt und hatte 20% die Kinder betreut. Heute arbeite ich zu 100% meine Frau zu 50% und ich liefere beinahme 40% von meinem Einkommen für die beiden Kinder ab. Anzumerken ist dabei noch das Einkommen meiner Exfrau ist bei gleicher Beschäftigung gleich hoch wie meines.
PS: Warum heisst eigentlich das gleichstellungspolitische Beratungsgremium des Bundesrates Eidg. Kommission für Frauenfragen. Wie wird den in diesem Gremium die Gleichstellung der Männer im Scheidungsrecht behandelt werden, wenn schon der Name suggeriert, dass auf Bundesebene nur immer Frauen gleich- bzw. bessergestellt werden. Ich hatte gedacht, der Gleichberechtigungsgrundsatz aus der BV ist auch auf Männer anzuwenden.
Sonntag, 11. April 2010
Gleichstellung von Mutter und Vater
Hoffen wir das die Gesetzesänderung so vom Parlament angenommen wird.
Mehr als 25 Jahre nach der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau wollen wir nun die Gleichstellung von Mutter und Vater verwirklichen – und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern auch im täglichen Leben.
aus: Michel Craman; Gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall
Freitag, 18. Dezember 2009
Der Mann als Scheidungsopfer
- sie im Widerspruch zum Zivilgesetzbuch durch die Rechtsprechung vielfach materiell besser gestellt werden als während der Ehe. Wegen dem Wegfall jeglicher materieller Scheidungsnachteile es für sie einfacher und bequemer ist die Kinder als Alleinerziehende grosszuziehen und sich dabei vom externalisierten Vater aushalten zu lassen
- sich die verfügbaren Geldmittel für Lebensbedarf und Konsum maximieren lassen, weil eine positive Diskriminierung in der Rechtsprechung für die Frau massive Vorteile verspricht
- bei fehlender eigener Konfliktfähigkeit Konflikten und Auseinandersetzungen in einer Partnerschaft so aus dem Wege gehen können
- in der Gütertrennung oft grosse Entschädigungen aus den Pensionskassenguthaben der Männer beziehen. Danach sorgen grosszügige Vorsorgeunterhaltszahlungen durch den gerichtlich verpflichteten Exmann, dass sie auch in der Altersvorsorge keine Nachteile zu befürchten haben
- den Mann als Ernährer durch die Scheidung externalisieren, quasi outsourcen können. Alle beruflichen Unsicherheiten - wie künftig notwendigen Umzug wegen Stellenwechsel - gehen sie dann einfach nichts mehr an. Mehrkosten gehen alleine zulasten des Mannes, der bereits durch die Unterhaltszahlungen finanziell eingeengt ist.
- sie irrigerweise glaubt, alleine für die Kinder das bessere Familienumfeld bieten zu können