Freitag, 18. Dezember 2009

Der Mann als Scheidungsopfer

Männer werden in der aktuellen Rechtsprechung zunehmend zu Opfern. Etwas zu leichtfertig willigen sie in eine Scheidung ein, die von der Frau gewünscht wird. Das Sorgerecht kann nicht beantragt werden, solange die Frau das nicht will. Frauen mit Kindern entschliessen sich zur Scheidung weil sie
  • sie im Widerspruch zum Zivilgesetzbuch durch die Rechtsprechung vielfach materiell besser gestellt werden als während der Ehe. Wegen dem Wegfall jeglicher materieller Scheidungsnachteile es für sie einfacher und bequemer ist die Kinder als Alleinerziehende grosszuziehen und sich dabei vom externalisierten Vater aushalten zu lassen
  • sich die verfügbaren Geldmittel für Lebensbedarf und Konsum maximieren lassen, weil eine positive Diskriminierung in der Rechtsprechung für die Frau massive Vorteile verspricht
  • bei fehlender eigener Konfliktfähigkeit Konflikten und Auseinandersetzungen in einer Partnerschaft so aus dem Wege gehen können
  • in der Gütertrennung oft grosse Entschädigungen aus den Pensionskassenguthaben der Männer beziehen. Danach sorgen grosszügige Vorsorgeunterhaltszahlungen durch den gerichtlich verpflichteten Exmann, dass sie auch in der Altersvorsorge keine Nachteile zu befürchten haben
  • den Mann als Ernährer durch die Scheidung externalisieren, quasi outsourcen können. Alle beruflichen Unsicherheiten - wie künftig notwendigen Umzug wegen Stellenwechsel - gehen sie dann einfach nichts mehr an. Mehrkosten gehen alleine zulasten des Mannes, der bereits durch die Unterhaltszahlungen finanziell eingeengt ist.
  • sie irrigerweise glaubt, alleine für die Kinder das bessere Familienumfeld bieten zu können
Das neue Eherecht schafft mit der erleichterten Möglichkeiten zur Scheidung einer Welle von scheidungswilligen Frauen. Diese erkennen in der aktuellen Scheidungspolitik und Rechtsprechung ihre der Stunde, welche sich ihnen bietet. Sie nutzen die Chancen die sich Ihnen dank der massiven materiellen Bevorzugung in der aktuellen schweizerischen Rechtsprechung bietet. Durch die in Aussicht gestellten mehr als grosszügig zu erwartenden Unterhaltszahlungen bereiten Sie sich ein bequemes und bestens versorgte Lebensphase vor, ausgehalten vom Exmann und ohne besonderen weiteren Verpflichtungen, bis dass das jüngste Kinde volljährig sein wird. Ich meine die Scheidungswelle welche derzeit in der Gesellschaft beobachtet werden kann und zum überwiegenden Teil von den Frauen ausgelöst wird, basiert auf ganz handfesten materiellen Anreizen für die Frau. Diese Anreize entstehen durch eine einseitige Bevorzugung der Frau, die sich aufgrund der aktuellen Rechtslage ergibt. Die langfristigen Folgen für die Gesellschaft werden im politischen Diskurs wohl noch kaum richtig eingeschätzt. Für die Geburtenrate ist eine solche Diskriminierung der Männer sicher nicht förderlich. Männliche Singles die in ihrem Umfeld solche Scheidungen mit Kindern gehäuft erleben, werden sicherlich nicht ermuntert mit einer Frau zusammenzuziehen, zu heiraten und Kinder zu haben. Jedenfalls sollte ihnen das zu denken geben, wenn sie denn so weitsichtig sind. Wenn die gegenwärtigen Verhältnisse andauern, werden sie es schon noch werden. Die Auswirkungen für die Kinder, die in einem weitgehend vaterlosen Umfeld aufwachsen müssen sind mit ihren Spätfolgen auch nicht vollständig abschätzbar. Das Frauenbild dass sich unseren Söhnen vermittelt, wird jedenfalls ein ganz anderes sein nach einer Scheidung. "Seit die Scheidung durch Abschaffung des Schuldprinzips zum Massenphänomen wurde, kommen in Deutschland jährlich etwa 150000 (eheliche) Kinder hinzu, die irgendwie ohne ihren Vater auskommen müssen. Jahrelang hatte man sich angewöhnt, die Vaterlosigkeit nicht als Problem zu begreifen. Gebraucht wurde bloß der Unterhalt, nicht der Vater selbst." [Nicht ohne meinen Papa, www.vev.ch] Print this post

Montag, 7. Dezember 2009

Argumente gegen eine einvernehmliche Scheidung mit Teileinigung

Ich bin heute geschieden und wie bei der Mehrheit der Scheidungen hat meine Frau den Scheidungswillen ausgesprochen. Sie wollte das auch nicht mehr diskutieren oder analysieren. Eine Ehetheraphie oder andere externe Hilfe hat sich abgelehnt. Sie hatte sich ihre Meingung gemacht und ihren Willen gebildet. Das ganze hatte natürlich seine Vorgeschichte und kam nicht ganz aus heiterem Himmel. Es war aber keine dritte Person im Spiel weder bei ihr noch bei mir. Ich wollte keine Scheidung. Mir war bewusst das bedeutet dass ich meine Kinder nicht mehr jedes Wochenende sehen würde - ich war damals Wochenaufenthalter und musste in einer anderen, weit entfernten Stadt arbeiten. Weiter würde ich meinen Hauptwohnsitz im gemeinsamen Reihenhaus verlieren. Wir waren auch ein wirtschaftlich recht erfolgreiches Duo, indem wir uns eingeschränkt hatten konnten wir einiges fürs Alter und später auf die Seite bringen. Bekanntlich werden Kinder teuerer je älter sie werden und wir (ich?) wollten Ihnen dann auch etwas bieten könnnen.

Vor soviel Entschlossenheit seitens meiner Ex-Frau liess ich mich beeindrucken und liess mich zu einer einvernehmlichen Scheidung mit Teileinigung überreden. In der Unterhaltsfrage konnten wir uns nicht einigen. Heute bin ich keineswegs mehr überzeugt, ob dies so ein guter Entscheid gewesen ist. Durch folgende Argumente liess ich mich für den Rechtsweg einer einvernehmlichen Scheidung überreden, obwohl ich die Scheidung wie gesagt gar nicht wollte. Frau argumentierte, komm lass uns die Scheidung schnell durchziehen, solange wir nicht geschieden sind, geht die Hälfte von Deinem jährlichen Vorschlag in den BVG-Altersgutschriften an mich. Danach hast Du da hier Ruhe und kannst wieder voll für Deine eigene Altersvorsorge ansparen. Damals wusste ich noch nichts vom Konstrukt des Vorsorgeunterhalts und dessen überdehnter Anwendung durch das zuständige Bezirksgericht.

Wenn eine Scheidung mit vollständiger Einigung zustande kommt, auch der Unterhaltsfrage, d.h. da wo in den nächsten Jahren dann der grösste Geldbetrag fliesst, dann ist ist wohl nach reiflicher Überlegung eine Scheidung mit einvernehmlicher Scheidung der beste Weg, wenn denn eine Scheidung überhaupt sein muss.

Der andere Weg über die Teileinigung bringt dann aber das Gerichts ins Spiel. Auf diese Art einer Salamitaktik seitens der Frau würde ich mich heute in keinem Fall mehr einlassen. Sicher, man wird seitens des Richters bzw. der Richterin beruhigt, und das sei auch besser so. Eine Trennung sei viel aufwändiger und schwieriger für alle Beteiligten. Dann müsse auch noch der Trennungsunterhalt durch den Richter ermittelt werden und dann erfolgt wieder der dezente Hinweis auf die Pensionskassenvermögen welches erst in zwei Jahren unter die Güterteilung fällt.

Natürlich ist bei einer Trennung auch die Möglichkeit im Auge zu behalten und zu kontrollieren, dass das liquide Vermögen geschädigt, von der Frau verprasst oder bei Seite geschafft wird.

Heute muss ich als Mann und Vater feststellen, das für eine Scheidung eigentlich nur die einvernehmliche Lösung mit Einigung in allen Punkten inklusive Unterhalt und geteiltem Sorgerecht eine valable Option darstellen. Etwas Anderem empfehle ich die Zustimmung zu verweigern. Kommt keine solche Einigung zustande, dann wird die scheidungstolle Frau auf den Weg zur Scheidung auf Klage verwiesen. Eine solche Scheidung kann nicht vor zwei Jahren erreicht werden. Bis dahin wird, sofern keine Versöhnung möglich wird eine Trennung notwendig sein. Hierzu muss vom Richter ein Trennungsunterhalt entschieden werden. Dabei muss er sich zwingend an den ehelichen Verhältnissen richten. Massgebend wird dann, sofern vorhanden z.B ein Haushaltsbudget welches nachweislich in den Ehejahren auch eingehalten wurde.