Montag, 7. Dezember 2009

Argumente gegen eine einvernehmliche Scheidung mit Teileinigung

Ich bin heute geschieden und wie bei der Mehrheit der Scheidungen hat meine Frau den Scheidungswillen ausgesprochen. Sie wollte das auch nicht mehr diskutieren oder analysieren. Eine Ehetheraphie oder andere externe Hilfe hat sich abgelehnt. Sie hatte sich ihre Meingung gemacht und ihren Willen gebildet. Das ganze hatte natürlich seine Vorgeschichte und kam nicht ganz aus heiterem Himmel. Es war aber keine dritte Person im Spiel weder bei ihr noch bei mir. Ich wollte keine Scheidung. Mir war bewusst das bedeutet dass ich meine Kinder nicht mehr jedes Wochenende sehen würde - ich war damals Wochenaufenthalter und musste in einer anderen, weit entfernten Stadt arbeiten. Weiter würde ich meinen Hauptwohnsitz im gemeinsamen Reihenhaus verlieren. Wir waren auch ein wirtschaftlich recht erfolgreiches Duo, indem wir uns eingeschränkt hatten konnten wir einiges fürs Alter und später auf die Seite bringen. Bekanntlich werden Kinder teuerer je älter sie werden und wir (ich?) wollten Ihnen dann auch etwas bieten könnnen.

Vor soviel Entschlossenheit seitens meiner Ex-Frau liess ich mich beeindrucken und liess mich zu einer einvernehmlichen Scheidung mit Teileinigung überreden. In der Unterhaltsfrage konnten wir uns nicht einigen. Heute bin ich keineswegs mehr überzeugt, ob dies so ein guter Entscheid gewesen ist. Durch folgende Argumente liess ich mich für den Rechtsweg einer einvernehmlichen Scheidung überreden, obwohl ich die Scheidung wie gesagt gar nicht wollte. Frau argumentierte, komm lass uns die Scheidung schnell durchziehen, solange wir nicht geschieden sind, geht die Hälfte von Deinem jährlichen Vorschlag in den BVG-Altersgutschriften an mich. Danach hast Du da hier Ruhe und kannst wieder voll für Deine eigene Altersvorsorge ansparen. Damals wusste ich noch nichts vom Konstrukt des Vorsorgeunterhalts und dessen überdehnter Anwendung durch das zuständige Bezirksgericht.

Wenn eine Scheidung mit vollständiger Einigung zustande kommt, auch der Unterhaltsfrage, d.h. da wo in den nächsten Jahren dann der grösste Geldbetrag fliesst, dann ist ist wohl nach reiflicher Überlegung eine Scheidung mit einvernehmlicher Scheidung der beste Weg, wenn denn eine Scheidung überhaupt sein muss.

Der andere Weg über die Teileinigung bringt dann aber das Gerichts ins Spiel. Auf diese Art einer Salamitaktik seitens der Frau würde ich mich heute in keinem Fall mehr einlassen. Sicher, man wird seitens des Richters bzw. der Richterin beruhigt, und das sei auch besser so. Eine Trennung sei viel aufwändiger und schwieriger für alle Beteiligten. Dann müsse auch noch der Trennungsunterhalt durch den Richter ermittelt werden und dann erfolgt wieder der dezente Hinweis auf die Pensionskassenvermögen welches erst in zwei Jahren unter die Güterteilung fällt.

Natürlich ist bei einer Trennung auch die Möglichkeit im Auge zu behalten und zu kontrollieren, dass das liquide Vermögen geschädigt, von der Frau verprasst oder bei Seite geschafft wird.

Heute muss ich als Mann und Vater feststellen, das für eine Scheidung eigentlich nur die einvernehmliche Lösung mit Einigung in allen Punkten inklusive Unterhalt und geteiltem Sorgerecht eine valable Option darstellen. Etwas Anderem empfehle ich die Zustimmung zu verweigern. Kommt keine solche Einigung zustande, dann wird die scheidungstolle Frau auf den Weg zur Scheidung auf Klage verwiesen. Eine solche Scheidung kann nicht vor zwei Jahren erreicht werden. Bis dahin wird, sofern keine Versöhnung möglich wird eine Trennung notwendig sein. Hierzu muss vom Richter ein Trennungsunterhalt entschieden werden. Dabei muss er sich zwingend an den ehelichen Verhältnissen richten. Massgebend wird dann, sofern vorhanden z.B ein Haushaltsbudget welches nachweislich in den Ehejahren auch eingehalten wurde.

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