- sie im Widerspruch zum Zivilgesetzbuch durch die Rechtsprechung vielfach materiell besser gestellt werden als während der Ehe. Wegen dem Wegfall jeglicher materieller Scheidungsnachteile es für sie einfacher und bequemer ist die Kinder als Alleinerziehende grosszuziehen und sich dabei vom externalisierten Vater aushalten zu lassen
- sich die verfügbaren Geldmittel für Lebensbedarf und Konsum maximieren lassen, weil eine positive Diskriminierung in der Rechtsprechung für die Frau massive Vorteile verspricht
- bei fehlender eigener Konfliktfähigkeit Konflikten und Auseinandersetzungen in einer Partnerschaft so aus dem Wege gehen können
- in der Gütertrennung oft grosse Entschädigungen aus den Pensionskassenguthaben der Männer beziehen. Danach sorgen grosszügige Vorsorgeunterhaltszahlungen durch den gerichtlich verpflichteten Exmann, dass sie auch in der Altersvorsorge keine Nachteile zu befürchten haben
- den Mann als Ernährer durch die Scheidung externalisieren, quasi outsourcen können. Alle beruflichen Unsicherheiten - wie künftig notwendigen Umzug wegen Stellenwechsel - gehen sie dann einfach nichts mehr an. Mehrkosten gehen alleine zulasten des Mannes, der bereits durch die Unterhaltszahlungen finanziell eingeengt ist.
- sie irrigerweise glaubt, alleine für die Kinder das bessere Familienumfeld bieten zu können
Freitag, 18. Dezember 2009
Der Mann als Scheidungsopfer
Männer werden in der aktuellen Rechtsprechung zunehmend zu Opfern. Etwas zu leichtfertig willigen sie in eine Scheidung ein, die von der Frau gewünscht wird. Das Sorgerecht kann nicht beantragt werden, solange die Frau das nicht will. Frauen mit Kindern entschliessen sich zur Scheidung weil sie
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