Montag, 7. Februar 2011

Fehlallokation von Betreuungskosten zulasten der Kinder

Kann der Kinderbetreuungsaufwand mit einer Quote 50:50 aufgeteilt werden? In der Diskussion geht mann bzw. frau immer davon aus, dass sich beide Expartner je ein Arbeitspensum von 50% teilen sollen. Das ist nicht nur gesamtwirtschaftlich kaum möglich, man denke nur ans BIP und die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt, sondern auch deshalb ein Unsinn, weil ja gerade infolge der Scheidung nicht unwesentliche Mehrkosten entstehen und weil qualifizierte 50%-Stellen für beide kaum irgendwo zu finden. Neben dem doppelten Aufwand für zwei Wohnungen fallen ja auch diverse sonstige Mehraufwände an, angefangen vom zweifachen Zeitungsabo, über die doppelten Radio-/TV-Gebühren bis zu zig anderen Rationalisierungsmöglichkeiten, die nach Aufgabe des Einhaushalt-Lebensmodell wieder wegfallen.

Realistischerweise sollte deshalb in der politischen Diskussion und ich meine auch beim Bundesgericht davon ausgegangen werden, dass beide Expartner nach Erreichen des 10 Lebensjahres des jüngsten Kindes folgende Arbeitsteilung greifen muss:

Mann-Frau bezahlen sich ab diesem Zeitpunkt keinen Unterhalt mehr, da ja beide zu gleichen Teilen arbeiten können.

Die Bundesgerichtliche Regel ist ja heute dass Frau mit Kinder nicht mehr arbeiten kann/darf/soll und muss als 50% und der Frau damit für schulpflichtige Kinder in gutes Mass an Tagesfreizeit beschert. Mann müsse dabei dann 100% arbeiten.

Löblich und durchaus möglich wäre ja nun folgendes: Mann und Frau arbeiten nun zu je 80% betreuen die Kinder also je einen Tag. Die restlichen 3 Arbeitstage können via Tagesmutter, Aupair, Kinderkrippe oder Tagesschule ohne weiteres bestritten werden. Für genauere Abklärungen bietet sich im Zweifelsfall bei Ratlosigkeit der Modellfall Skandinavien an.

Damit sorgt jeder Expartner zum einen für sich selber. Die Kosten für die Kinder werden dann noch – nein nicht 50%/50% geteilt, dass wäre doch eher ungerecht, sondern – im Verhältnis der beiden 80% Nettoeinkommen aufteilt und fliessen in die Kinderkasse die von einem (oder beiden?) Expartner verwaltet wird. Die Kinderalimente wird dann noch um die Freizeit und Ferienkosten der Kinder gekürzt. Die Freizeit und Ferien verbringen die Kinder ja dann auch abwechselnd mit je einem der beiden Eltern.

Gerade im letzteren Punkt wird ja auch bereits heute die Gleichberechtigung dauern verletzt. Frau behält auch die Kinderbetreuungskosten ein für die Tage an welchen die Kinder mit dem Vater verpflegt und untergebracht oder mit ihm in den Ferien sind. Sie erhält damit Kosten für Verpflegung und Freizeit für Tage an denen die Kinder gar nicht bei ihr betreut sind (siehe Rechenmodell [*] unten).

Dieser Verstoss gegen eine ausgewogene Gerechtigkeit wäre damit dann gleich auch aus dem Weg geräumt. Weiter wäre auch die dauernde Frustrationsschwelle und der Anreiz für viele Väter beseitigt, die Kinderbetreuung irgend einmal einzustellen, weil die Kinderbetreuungskosten, die beim Mann anfallen in der jetzigen Rechtsprechung immer zulasten dem Lebensbedarf des Mannes fällt und ihm deshalb ein entsprechendes Manko in seiner Lebenshaltung verursacht.

[*] Das sind gemäss Zürcher Modell für den Kinderunterhalt ca. 20-30 CHF pro Kind und Tag an dem der Vater die Kinder betreut.

Da der Vater diese auslagen gleichwohl trägt UND der Frau die Unterhaltsbeiträge zählt verdoppelt sich der Differenzbetrag auf 40-60 CHF pro Tag an geschaffenem Unrecht. Man rechne dann noch hoch: 1-16 Jahre * 60 -70 Tage pa * 50 CHF. Das entspricht 26′000-52′000 CHF die der Mann für das Kind zählt, wovon 13′000-26′000 CHF gegenstandslos an die Frau fliessen und von dieser ohne nachgewiesenen Bedarf verprasst oder beiseite geschafft werden können.

Ökonomisch nennt man dies eine Fehlallokation von Betreuungskosten zulasten der Kinder, mit adverser Motivationswirkung für die Väter.

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