Freitag, 4. Februar 2011

Warum sind Scheidungsväter eine sozialpolitische Zeitbombe?

Einen Zwangsarbeiter erhält frau in der Schweiz heute ganz einfach. Sie heiratet einen Mann, macht mit ihm eins oder mehr Kinder und lässt sich dann scheiden. Zwangsarbeit und Sklaverei von geschiedenen Männern sind im heutigen Schweiz Alltag.

Die Scheidungsraten betragen je nach Kanton bis zu 60%. Die Scheidungen mit Kinder werden im ganz überwiegenden Teil von den Frauen gewünscht. Ich behaupte auch, dass die hohe Scheidungsrate ganz direkt im Zusammenhang steht mit den materiellen Vorzügen, die für die Frau aus einer Scheidung entstehen. Diese sind gemäss derzeitiger Praxis in den Scheidungsurteilen unbestreitbar, sofern kein nacheheliches Manko entsteht. Es wäre in dem Zusammenhang interessant zu wissen, ob nicht die Scheidungsrate in den unteren Einkommensschichten deutlich tiefer liegt, solange die Frau noch das Manko tragen muss. Diesen 'Missstand' will nun ja Frau Bundesrätin Sommaruga beseitigen.

Ich meine aber, e

s geht doch nicht drum das frauseitig zu tragende Manko im Unterversorgungsfall abzuschaffen, damit auch in einkommensschwachen Famililen die Frauen einen besseren finanziellen Anreiz für eine Scheidungsklage haben. Vielmehr geht es darum, dass Mann und Frau nach einer Scheidung zu gleichen Teilen an den Lebensunterhalt beitragen.

Ich war übrigends vor der Scheidung zu 80% beschäftigt und hatte 20% die Kinder betreut. Heute arbeite ich zu 100% meine Frau zu 50% und ich liefere beinahme 40% von meinem Einkommen für die beiden Kinder ab. Anzumerken ist dabei noch das Einkommen meiner Exfrau ist bei gleicher Beschäftigung gleich hoch wie meines.

PS: Warum heisst eigentlich das gleichstellungspolitische Beratungsgremium des Bundesrates Eidg. Kommission für Frauenfragen. Wie wird den in diesem Gremium die Gleichstellung der Männer im Scheidungsrecht behandelt werden, wenn schon der Name suggeriert, dass auf Bundesebene nur immer Frauen gleich- bzw. bessergestellt werden. Ich hatte gedacht, der Gleichberechtigungsgrundsatz aus der BV ist auch auf Männer anzuwenden.

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